Um von Sozialversicherungsträger bei IVF-Behandlungen zu profitieren;
- Verheiratet sein
- Über 23 Jahre und unter 40 Jahre alt sein (für Frauen)
- Keine Kinder aus ihrer jetzigen Ehe
- Einer der beiden Ehepartner muss mindestens 5 Jahre Sozialversicherungsträger und mindestens 900 Prämientage haben
- Keine Krankheit, die eine Schwangerschaft verhindert
- Es ist notwendig, einen Ausschussbericht zu erhalten.