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FAQ

Wer kann Sozialversicherungen für IVF-Behandlungen in Anspruch nehmen?

Um von Sozialversicherungsträger bei IVF-Behandlungen zu profitieren;

  • Verheiratet sein
  • Über 23 Jahre und unter 40 Jahre alt sein (für Frauen)
  • Keine Kinder aus ihrer jetzigen Ehe
  • Einer der beiden Ehepartner muss mindestens 5 Jahre Sozialversicherungsträger und mindestens 900 Prämientage haben
  • Keine Krankheit, die eine Schwangerschaft verhindert
  • Es ist notwendig, einen Ausschussbericht zu erhalten.